Rußmessung mit Ermittlung der Rußzahl gemäß 1. BImSchV KÜU DIN 51402

Rußmessung mit Ermittlung der Rußzahl

Grundlagen | Informationen | Wissenswertes

Rußmessung mit Ermittlung der Rußzahl

Rußmessung und damit die Ermittlung der Rußzahl bei einer Ölheizung dient der Überprüfung der Verbrennungsqualität und Umweltverträglichkeit. Die rechtliche Grundlage bildet die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) sowie die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Die Art der Durchführung der Rußzahlmessung regelt die DIN 51402 Teil 1.

Gesetzliche Grundlage der Rußmessung

EN 50379 - Norm für die Messtechnische Ausführung des Rauchgasmessgerätes

Die Rußmessung mit Ermittlung der Rußzahl ist eine messpflichtige Kenngröße bei der Emissionsmessung von Ölheizungen gemäß der 1. BImSchV und wird mit einer Rußpumpe durchgeführt. Die Messung dient der Beurteilung der Verbrennungsqualität und der Umweltverträglichkeit.

Die KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung) regelt die Durchführung und Häufigkeit der Rußmessung. Die Messung erfolgt im Rahmen der jährlichen Sicherheitsüberprüfung durch den Schornsteinfeger.

Die Rußzahlmessung ist somit fester Bestandteil der Emissionskontrolle bei Ölheizungen und wird gemäß DIN 51402 Teil 1 durchgeführt. Ziel ist es Rußablagerungen im Abgas zu erkennen, die auf eine unvollständige Verbrennung hinweisen.

Messverfahren nach DIN 51402 Teil 1

Grrundlagen der 1.BImSchV & KÜO Kehr- und Überprüfungsordnung
  • Mit einer Rußpumpe wird eine definierte Menge Abgas (1,63 Liter) durch ein Filterpapier gezogen.
  • Der Schwärzungsgrad des Filterpapiers wird mit einer Rußzahl-Vergleichsskala (Bacharach-Skala) von 0 (kein Ruß, weiß) bis 9 (sehr starker Ruß, schwarz) verglichen und bewertet. Alternativ kann auch ein elektronisches Densitometer, wie das IM 900, zum Einsatz kommen, das die Messgenauigkeit erhöht.
  • Es werden drei Einzelmessungen durchgeführt, aus denen ein Mittelwert gebildet wird.
  • Zusätzlich wird das Filterpapier auf Ölderivate (gelbliche Verfärbungen) geprüft.

Die Rußzahl und ihre Bewertung

Rußpumpe mit Filter und Vergleichsskala

  • Rußzahl ≤ 1 gilt als unbedenklich.
  • Rußzahl > 1 weist auf eine schlechte Verbrennung hin → Wartung erforderlich.
  • Ölderivate dürfen nicht vorhanden sein – sonst ist ein Fließmitteltest vorgeschrieben.

Ein dauerhaft erhöhter Rußwert kann auf unzureichende Wartung, fehlerhafte Brennereinstellung, unvollständige Verbrennung oder schlechte Brennstoffqualität hinweisen und sollte behoben werden, um Wirkungsgradverluste und Rußablagerungen im Wärmetauscher zu vermeiden.

Die Rußmessung ist daher besonders wichtig für die Energieeffizienz, die Lebensdauer der Heizungsanlage und die Vermeidung von Umweltbelastungen durch Feinstaub und Kohlenstoffpartikel.

IM 900 Densitometer zur Rußzahlbestimmung und Auswertung

Warum die Rußmessung unverzichtbar ist

Warum Rauchgasmessung unverzichtbar ist

Die Rußmessung ist gesetzlich vorgeschrieben, wird mit einer Rußpumpe durchgeführt und dient der Beurteilung der Verbrennungsqualität bei Ölheizungen. Sie ist Bestandteil der Emissionsüberwachung gemäß § 8 und Anlage 2 der 1. BImSchV sowie der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO).

Eine zu hohe Rußzahl weist auf eine unvollständige Verbrennung hin – mit negativen Folgen für Energieeffizienz, Umwelt und Anlagensicherheit.

Die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte (z. B. Rußzahl ≤ 1 bei Zerstäubungsbrennern) wird regelmäßig durch den Schornsteinfeger überprüft.

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