Grenzwerte laut KÜO und 1. BImSchV (2025):
Kohlenmonoxid CO: Bei Gas- und Ölheizungen liegt der Grenzwert bei 1.000 ppm. Ab 500 ppm wird eine Wartung empfohlen. Wird der Grenzwert überschritten, muss die Anlage innerhalb von sechs Wochen erneut überprüft werden. Für Festbrennstoffanlagen gelten je nach Baujahr strengere Grenzwerte: 1,0 g/m³ (Stufe 1) bzw. 0,4 g/m³ (Stufe 2).
Kohlendioxid CO2: Es gibt keinen gesetzlichen Grenzwert, aber CO2 ist ein wichtiger Indikator für die Effizienz und typische Zielwerte liegen bei 9–12 % für Gasheizungen und bis zu 15 % für Ölheizungen.
Sauerstoff O2: Der Sauerstoffgehalt im Abgas sollte zwischen 3 und 6 % liegen.
CO-Werte bei der Rauchgasmessung – Einstufung der Verbrennungsqualität:
Die gemessene CO-Konzentration im Abgas ist ein wichtiger Indikator für die Qualität der Verbrennung. Die folgenden Einstufungen helfen bei der Bewertung, ob eine Heizungsanlage effizient und sauber arbeitet:
CO-Wert unter 100 ppm: Dies deutet auf eine sehr gute Verbrennung hin. Die Anlage arbeitet effizient und emissionsarm.
CO-Wert zwischen 100 und 500 ppm: Die Verbrennung ist technisch akzeptabel, jedoch nicht optimal. Eine regelmäßige Wartung kann die Effizienz verbessern.
CO-Wert über 500 ppm: Eine Wartung wird empfohlen, da die Verbrennung nicht mehr als sauber gilt. Der CO-Ausstoß ist erhöht.
CO-Wert über 1.000 ppm: Der Grenzwert gemäß KÜO ist überschritten. Die Anlage muss beanstandet und innerhalb von sechs Wochen erneut überprüft werden.
Hinweis: Diese Werte sind nicht gesetzlich bindend, sondern dienen als praxisnahe Orientierung zur Einstufung der Anlagenqualität.
Überprüfungsintervalle laut KÜO:
Die Häufigkeit der Emissionsmessung und Überprüfung durch den Schornsteinfeger richtet sich nach dem Anlagentyp und dem Alter der Heizungsanlage:
Gas- und Ölheizungen mit einem Alter unter 12 Jahren müssen alle 3 Jahre überprüft werden.
Gas- und Ölheizungen ab 12 Jahren unterliegen einem 2-jährigen Messintervall.
Öl- und Gasheizungen mit automatischer Verbrennungsregelung werden nur alle 5 Jahre kontrolliert.
Festbrennstoffanlagen (z. B. Holz- oder Pelletheizungen) werden je nach Typ jährlich oder alle 2 Jahre überprüft – abhängig davon, ob sie manuell oder automatisch betrieben werden.