Rauchgasmessgeräte für Kleinfeuerungsanlagen

Rauchgasmessung an Kleinfeuerungsanlagen

Grundlagen | Informationen | Wissenswertes

Rauchgasmessung an Kleinfeuerungsanlagen

Rauchgasanalyse dient der Überprüfung der Verbrennungsqualität, der Energieeffizienz sowie der Einhaltung gesetzlicher Emissionsgrenzwerte bei Kleinfeuerungsanlagen (z. B. Gas- oder Ölheizungen, Holzöfen). Die rechtliche Grundlage bildet die 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) sowie die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Für die messtechnische Ausführung ist die Norm EN 50379 relevant.

EN 50379 – Norm für die messtechnische Ausführung der Geräte

EN 50379 - Norm für die Messtechnische Ausführung des Rauchgasmessgerätes

Die Europäische Norm EN 50379 besteht aus drei Teilen und regelt die Anforderungen an Geräte zur Abgasanalyse:

  • EN 50379-1: Allgemeine Anforderungen an Geräte für die Bauweise, Sicherheit, EMV und Prüfverfahren.
  • EN 50379-2: Anforderungen für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen (z. B. durch Schornsteinfeger).
  • EN 50379-3: Anforderungen für Wartung und Instandhaltung (z. B. durch Heizungsbauer).

Abgasmessgeräte, die dieser Norm entsprechen müssen folgende Parameter messen bzw. berechnen:

Sauerstoff O2, Kohlenmonoxid CO, Kohlendioxid CO2, Abgastemperatur, Zug / Druck (EN 50379-2), Abgasverlust qA, Wirkungsgrad ETA

Weitere Gesetzliche Grundlagen zur Rauchgasanalyse

Grrundlagen der 1.BImSchV & KÜO Kehr- und Überprüfungsordnung

1. BImSchV - Bundes-Immissionsschutzverordnung

Die 1. BImSchV regelt die Anforderungen für Kleinfeuerungsanlagen. Sie betrifft insbesondere Heizungsanlagen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe sowie Einzelraumfeuerungsanlagen. Sie enthält Grenzwerte für CO, Staub und Abgasverluste sowie Vorgaben zur regelmäßigen Überwachung durch Schornsteinfeger.

Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)

Die sogenannte KÜO regelt die Häufigkeit, Zuständigkeit und Durchführung von Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten an Feuerungsanlagen. Sie ergänzt die 1. BImSchV und konkretisiert, wann und wie oft Schornsteinfeger tätig werden müssen.

Messgrößen und ihre Bedeutung

  • Sauerstoff O2 - Gibt an, wie viel Luftüberschuss vorhanden ist und zur Berechnung des Lambdawertes (Luftzahl)
  • Kohlenmonoxid CO - Indikator für unvollständige Verbrennung.
  • Kohlendioxid CO2 - Maß für die Effizienz der Verbrennung.
  • Abgastemperatur - Grundlage zur Berechnung des Abgasverlusts.
  • Abgasverlust qA - Gibt an, wie viel Energie ungenutzt durch den Schornstein entweicht. Wichtig zur Effizienzbewertung
  • Lambda λ - Verhältnis Luftüberschuss zu stöchiometrischer Luftmenge
  • Zug/Druck - Beurteilung der Abgasführung und des Kaminverhaltens.

Symbolisches Verbrennungsdiagramm

Das stilisierte Diagramm zeigt die symbolischen Verläufe der wichtigsten Rauchgasbestandteile und des Abgasverlusts in Abhängigkeit vom Luftüberschuß und hilft dabei, die Zusammenhänge anschaulich zu verstehen.

Verbrennungsdiagramm
  • CO2 (grün): Deutlich erhöht und steigt im Luftmangelbereich (unvollständige Verbrennung), fällt dann mit zunehmendem Luftüberschuss.
  • CO (rot): Sehr hoch bei Luftmangel, fällt stark ab bei besserer Verbrennung.
  • O2 (blau): Bleibt Null bis Lambda = 1, steigt dann mit zunehmenden Luftüberschuß, da überschüssiger Sauerstoff im Abgas verbleibt.
IM 1120 Rauchgasanalyse an Kleinfeuerungsanlagen EN 50379 1.BImSchV
  • Abgasverlust (orange): Hoch bei Luftmangel und Luftüberschuss, am niedrigsten im optimalen Bereich.
  • Lambda = 1 (graue Linie): Stöchiometrischer Punkt.
  • Optimaler Bereich (hellgrün): Lambda 1.05 bis 1.3 – effizienter und emissionsarmer Betrieb.

Das IM 1120 (Bild) ist ein innovatives Rauchgasmessgerät mit digitaler Prüfberichtsfunktion und daher die ideale Lösung für Heizungsbauer, die eine präzise und zuverlässige Rauchgasanalyse an Kleinfeuerungsanlagen durchführen möchten.

Die Qualität der Verbrennung hängt somit maßgeblich vom Luftüberschuss / Lambda, λ ab:

  • Luftmangel λ < 1: Sauerstoffmangel → unvollständige Verbrennung → hohe CO- und CO₂-Werte.
  • Stöchiometrisch λ = 1: Ideales Verhältnis von Brennstoff zu Sauerstoff.
  • Luftüberschuss λ > 1: Überschüssiger Sauerstoff → vollständige Verbrennung, aber steigender Abgasverlust.

Grenzwerte laut KÜO und 1. BImSchV (2025):

Kohlenmonoxid CO: Bei Gas- und Ölheizungen liegt der Grenzwert bei 1.000 ppm. Ab 500 ppm wird eine Wartung empfohlen. Wird der Grenzwert überschritten, muss die Anlage innerhalb von sechs Wochen erneut überprüft werden. Für Festbrennstoffanlagen gelten je nach Baujahr strengere Grenzwerte: 1,0 g/m³ (Stufe 1) bzw. 0,4 g/m³ (Stufe 2).

Kohlendioxid CO2: Es gibt keinen gesetzlichen Grenzwert, aber CO2 ist ein wichtiger Indikator für die Effizienz und typische Zielwerte liegen bei 9–12 % für Gasheizungen und bis zu 15 % für Ölheizungen.

Sauerstoff O2: Der Sauerstoffgehalt im Abgas sollte zwischen 3 und 6 % liegen.

CO-Werte bei der Rauchgasmessung – Einstufung der Verbrennungsqualität:

Die gemessene CO-Konzentration im Abgas ist ein wichtiger Indikator für die Qualität der Verbrennung. Die folgenden Einstufungen helfen bei der Bewertung, ob eine Heizungsanlage effizient und sauber arbeitet:

  • CO-Wert unter 100 ppm: Dies deutet auf eine sehr gute Verbrennung hin. Die Anlage arbeitet effizient und emissionsarm.
  • CO-Wert zwischen 100 und 500 ppm: Die Verbrennung ist technisch akzeptabel, jedoch nicht optimal. Eine regelmäßige Wartung kann die Effizienz verbessern.
  • CO-Wert über 500 ppm: Eine Wartung wird empfohlen, da die Verbrennung nicht mehr als sauber gilt. Der CO-Ausstoß ist erhöht.
  • CO-Wert über 1.000 ppm: Der Grenzwert gemäß KÜO ist überschritten. Die Anlage muss beanstandet und innerhalb von sechs Wochen erneut überprüft werden.

Hinweis: Diese Werte sind nicht gesetzlich bindend, sondern dienen als praxisnahe Orientierung zur Einstufung der Anlagenqualität.

Überprüfungsintervalle laut KÜO:

Die Häufigkeit der Emissionsmessung und Überprüfung durch den Schornsteinfeger richtet sich nach dem Anlagentyp und dem Alter der Heizungsanlage:

  • Gas- und Ölheizungen mit einem Alter unter 12 Jahren müssen alle 3 Jahre überprüft werden.
  • Gas- und Ölheizungen ab 12 Jahren unterliegen einem 2-jährigen Messintervall.
  • Öl- und Gasheizungen mit automatischer Verbrennungsregelung werden nur alle 5 Jahre kontrolliert.
  • Festbrennstoffanlagen (z. B. Holz- oder Pelletheizungen) werden je nach Typ jährlich oder alle 2 Jahre überprüft – abhängig davon, ob sie manuell oder automatisch betrieben werden.

Warum Rauchgasmessung an Kleinfeuerungsanlagen unverzichtbar ist

Warum Rauchgasmessung unverzichtbar ist

Die Rauchgasmessung ist ein zentrales Element für die sichere, effiziente und umweltfreundliche Nutzung von Heizungsanlagen. Installateure nutzen Messgeräte zur präzisen Brennereinstellung, während Schornsteinfeger gesetzlich vorgeschriebene Emissionsmessungen gemäß EN 50379-2 durchführen. Hersteller profitieren von den Messdaten zur Optimierung ihrer Brennertechnik, und Betreiber sparen durch regelmäßige Kontrolle Energie und reduzieren Emissionen.

Die Analyse ist gesetzlich vorgeschrieben – sowohl durch die 1. BImSchV als auch durch die KÜO – und schützt Umwelt und Gesundheit. Unterschiedliche Grenzwerte gelten je nach Brennstoff, Baujahr und Anlagentyp. Wartungsrichtwerte ergänzen die gesetzlichen Vorgaben sinnvoll. Die EN 50379 definiert die technischen Anforderungen an Messgeräte und Prüfverfahren.

🔗 Mehr Informationen wie Datenblätter und Verbrauchsmaterialien zu unseren Rauchgasmessgeräten für Heizungsbauer, Servicetechniker, Energieberater finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

Dort können Sie die passenden Geräte auch direkt online im Shop bestellen. Mehr erfahren ➔