Abgasmessung an Flurförderzeugen
Gabelstapler bzw. Flurförderzeuge, die in Hallen betrieben werden, müssen aus Arbeitsschutzgründen regelmäßig geprüft und überprüft werden. Sofern diese Maschinen von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, müsse auch Abgaskomponenten gemessen werden um festzustellen, ob das Flurförderzeug in der Halle betrieben werden darf.
Zu Unterscheiden gilt es zwischen Flurförderzeugen, die von einem Gasmotor und einem Dieselmotor angetrieben werden. Bei einem Gasmotor wird die UVV „Verwendung von Flüssiggas“ ( DGUV110-010 ehemals DGUV79 und BGVD39) zu Grunde gelegt und bei einem Dieselmotor wird anhand der TRGS 554 geprüft.
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