STAPLER / FLURFÖRDERZEUGE MIT GASMOTOR: FLÜSSIGGAS / ERDGAS
Das Abgas von gasbetriebenen Verbrennungsmotoren enthält verschiedene toxische Gase, jedoch muss bei diesen Motoren, gemäß der gesetzlichen Vorgabe DGUV110-010 nur der Gehalt des Kohlenmonoxid CO gemessen werden.
DGUV 110-010 – Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“ (AUSZUG)
Punkt 5.2.7 "Flurförderzeuge und andere mobile Arbeitsmittel mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor"
Eine einwandfreie Verbrennung liegt vor, wenn der CO-Gehalt im unverdünnten Abgas 0,1 Vol.-% nicht übersteigt. Gemäß Beiblatt zur Prüfaufzeichnung „DGUV Grundsatz 310-004“ muss die Abgasmessung bei betriebswarmem Motor im Leerlauf vorgenommen werden.
Höchstfristen für Prüfungen
Fahrzeuge mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor, die nicht Regelungsgegenstand der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind, müssen mindestens jährlich einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden.
Prüfungsgrund
Nach Anhang 3 Abschnitt 2 BetrSichV ist eine Flüssiggasanlage wie folgt zu prüfen:
- vor der ersten Inbetriebnahme die zusammengebaute Anlage (§14 Absatz 1 BetrSichV)
- nach prüfpflichtigen Änderungen vor Wiederinbetriebnahme (§14 Absatz 3 Satz 1 BetrSichV), z. B. prüfpflichtige Änderungen infolge Instandsetzungsarbeiten
- nach außergewöhnlichen Ereignissen vor Wiederinbetriebnahme (§14 Absatz 3 Satz 2 BetrSichV), z. B. nach Brandunfällen oder Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr
- und eben wiederkehrend nach den genannten Höchstfristen für Prüfungen (§14 Absatz 2 BetrSichV)
Prüfbescheinigung
Als Nachweis der durchgeführten Abgasmessung dient eine Prüfbescheinigung, die vom Sachkundigen ausgefüllt, unterschrieben und dem Anwender übergeben werden muss.
Warum ist es wichtig die CO Konzentration zu messen?
Kohlenmonoxid CO ist ein farb-, geruch- und geschmackloses sowie giftiges Gas. Kohlenmonoxid unterbindet den Sauerstofftransport und dadurch kann eine Kohlenmonoxidvergiftung innerhalb kurzer Zeit zum Tod führen. Die CO Konzentration, die ein Motor emittiert ist um ein Vielfaches höher als die Konzentration, die in einem Raum vorhanden sein darf, da sich die Emissionen des Motors mit Hilfe der Luft des Raumes verdünnen. Somit spielt auch das Volumen des Raumes eine gewisse Rolle bei der Höhe der CO Konzentration, die sich im Raum befindet. Umso niedriger die CO Emissionen des Motors, desto besser für die anwesenden Personen.
Kohlenmonoxid CO kann zu einer toxischen Symptomentwicklung führen:
- 30 ppm = 0.003 Vol.%: AGW-Wert = Maximale Arbeitsplatzkonzentration bei 8h Arbeitszeit
- 200 ppm = 0.02 Vol.%: Leichte Kopfschmerzen innerhalb von 2-3 Stunden
- 400 ppm = 0.04 Vol.%: Kopfschmerz im Stirnbereich innerhalb von 1-2 Stunden, breitet sich innerhalb von 2,5 – 3,5 Stunden im ganzen Kopfbereich aus
- 800 ppm = 0.08 Vol.%: Schwindel, Übelkeit und Gliederzucken innerhalb von 45 Minuten. Bewusstlosigkeit innerhalb von 2 Stunden
- 1600 ppm = 0.16 Vol.%: Kopfschmerz, Schwindel und Übelkeit innerhalb von 20 Minuten. Tod innerhalb von 2 Stunden
- 3200 ppm = 0.32 Vol.%: Kopfschmerz, Schwindel und Übelkeit innerhalb von 5 – 10 Minuten. Tod innerhalb von 30 Minuten
- 6400 ppm = 0.64 Vol.%: Kopfschmerz und Schwindel innerhalb von 1 – 2 Minuten. Tod innerhalb von 10 – 15 Minuten
- 12800 ppm = 1.28 Vol.%: Tod innerhalb von 1 – 3 Minuten
ZUSAMMENFASSUNG - Abgasmessung an Flurförderzeugen mit Gasmotor:
- Jährliche Abgasprüfung bei der der CO Kohlenmonoxidgehalt des Motors gemessen wird und ggf. der Motor eingestellt wird, so, dass der CO Wert kleiner als 0.1 Vol% = 1000 ppm ist.
- Erstellung Prüfbescheinigung