Fachwissen zur Abgasmessung an Gasstaplern
Gabelstapler bzw. Flurförderzeuge, die in Hallen betrieben werden, müssen aus Arbeitsschutzgründen regelmäßig geprüft und überprüft werden. Sofern diese Maschinen von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, müsse auch Abgaskomponenten gemessen werden um festzustellen, ob das Flurförderzeug bzw. der Stapler in der Halle betrieben werden darf.
Zu Unterscheiden gilt es zwischen Flurförderzeugen, die von einem Gasmotor und einem Dieselmotor angetrieben werden. Bei einem gasbetriebenen Stapler wird die UVV „Verwendung von Flüssiggas“ ( DGUV110-010 ehemals DGUV79 und BGVD39) zu Grunde gelegt und bei einem Stapler mit Dieselmotor wird anhand der TRGS 554 geprüft.
Das Abgas von gasbetriebenen Verbrennungsmotoren, wie sie z.B. bei Flüssiggas-Staplern eingesetzt werden, enthält verschiedene toxische Gase, jedoch muss bei diesen Motoren, gemäß der gesetzlichen Vorgabe der DGUV 110-010 nur der Gehalt des Kohlenmonoxid CO gemessen werden.


