ABGASMESSUNG AN GASBETRIEBENEN FLURFÖRDERZEUGEN

STAPLER / FLURFÖRDERZEUGE MIT GASMOTOR: FLÜSSIGGAS / ERDGAS

Das Abgas von gasbetriebenen Verbrennungsmotoren enthält verschiedene toxische Gase, jedoch muss bei diesen Motoren, gemäß der gesetzlichen Vorgabe DGUV79 nur der Gehalt des Kohlenmonoxid CO gemessen werden.

DGUV 79 / BGV D34 – Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“ (AUSZUG)

§37 Fahrzeuge mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor (Auszug)

Absatz (2)

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der Schadstoff-Gehalt im Abgas wiederkehrend, mindestens jedoch halbjährlich, durch einen Sachkundigen geprüft und auf den erreichbaren niedrigsten Wert gebracht wird.

Durchführungsanweisungen zu § 37 Abs. 2

Der erreichbar niedrigste Wert kann angenommen werden, wenn der CO-Gehalt 0.1 Vol.% im Leerlauf bei betriebswarmem Motor nicht übersteigt.

Als Nachweis der durchgeführten Abgasmessung dient eine Prüfbescheinigung, die vom Sachkundigen ausgefüllt, unterschrieben und dem Anwender übergeben werden muss.

Warum ist es wichtig die CO Konzentration zu messen?

Kohlenmonoxid CO ist ein farb-, geruch- und geschmackloses sowie giftiges Gas. Kohlenmonoxid unterbindet den Sauerstofftransport und dadurch kann eine Kohlenmonoxidvergiftung innerhalb kurzer Zeit zum Tod führen. Die CO Konzentration, die ein Motor emittiert ist um ein Vielfaches höher als die Konzentration, die in einem Raum vorhanden sein darf, da sich die Emissionen des Motors mit Hilfe der Luft des Raumes verdünnen. Somit spielt auch das Volumen des Raumes eine gewisse Rolle bei der Höhe der CO Konzentration, die sich im Raum befindet. Umso niedriger die CO Emissionen des Motors, desto besser für die anwesenden Personen.

Kohlenmonoxid CO kann zu einer toxischen Symptomentwicklung führen:

  • 30 ppm = 0.003 Vol.%: AGW-Wert = Maximale Arbeitsplatzkonzentration bei 8h Arbeitszeit
  • 200 ppm = 0.02 Vol.%: Leichte Kopfschmerzen innerhalb von 2-3 Stunden
  • 400 ppm = 0.04 Vol.%: Kopfschmerz im Stirnbereich innerhalb von 1-2 Stunden, breitet sich innerhalb von 2,5 – 3,5 Stunden im ganzen Kopfbereich aus
  • 800 ppm = 0.08 Vol.%: Schwindel, Übelkeit und Gliederzucken innerhalb von 45 Minuten. Bewusstlosigkeit innerhalb von 2 Stunden
  • 1600 ppm = 0.16 Vol.%: Kopfschmerz, Schwindel und Übelkeit innerhalb von 20 Minuten. Tod innerhalb von 2 Stunden
  • 3200 ppm = 0.32 Vol.%: Kopfschmerz, Schwindel und Übelkeit innerhalb von 5 – 10 Minuten. Tod innerhalb von 30 Minuten
  • 6400 ppm = 0.64 Vol.%: Kopfschmerz und Schwindel innerhalb von 1 – 2 Minuten. Tod innerhalb von 10 – 15 Minuten
  • 12800 ppm = 1.28 Vol.%: Tod innerhalb von 1 – 3 Minuten

ZUSAMMENFASSUNG - Abgasmessung an Flurförderzeugen mit Gasmotor:

  • Halbjährliche Abgasprüfung und Messung des CO Kohlenmonoxid und Einstellung des Motors so, dass der CO Wert kleiner als 0.1 Vol% = 1000 ppm ist.
  • Erstellung Prüfnachweis

Abgasmessgeräte zur CO Messung an Flurförderzeugen / Staplern mit Gasmotor