Fachwissen zur Abgasmessung an Dieselstaplern
Gabelstapler bzw. Flurförderzeuge, die in Hallen betrieben werden, müssen aus Arbeitsschutzgründen regelmäßig geprüft und überprüft werden. Sofern diese Maschinen von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, müsse auch Abgaskomponenten gemessen werden um festzustellen, ob das Flurförderzeug bzw. der Stapler in der Halle betrieben werden darf.
Zu Unterscheiden gilt es zwischen Flurförderzeugen, die von einem Gasmotor und einem Dieselmotor angetrieben werden. Bei einem gasbetriebenen Stapler wird die UVV „Verwendung von Flüssiggas“ ( DGUV110-010 ehemals DGUV79 und BGVD39) zu Grunde gelegt und bei einem Stapler mit Dieselmotor wird anhand der TRGS 554 geprüft.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 554, in der Fassung von 2019, schreibt ein umfassendes Wartungs- und Überwachungskonzept für Dieselmotoren vor, die in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen eingesetzt werden. Ziel ist der Arbeitsschutz der Beschäftigten vor Dieselabgasen wie Rußpartikeln und Stickoxiden. Unser Abgasmessgerät IM 1440F wie auch unsere Schwärzungszahlpumpen können die Schwärzungszahl mit Hilfe des Densitometers IM 900 messen und bestimmen.



