STAPLER / FLURFÖRDERZEUGE MIT DIESELMOTOR
Das Abgas von Dieselmotoren enthält neben verschiedenen gesundheitsschädlichen Gasen zusätzlich auch Rußpartikel, die gemäß der gesetzlichen Vorgabe TRGS 554 gemessen bzw. überprüft werden müssen.
TRGS 554 – Abgase von Dieselmotoren
Auszüge bzgl. Schwärzungszahl
- Gilt für Tätigkeiten in Arbeitsbereichen (ganz oder teilweise geschlossene Räume), in denen Abgase von Dieselmotoren in der Luft an Arbeitsplätzen auftreten können.
- Es dürfen nur Diesel-Stapler in diesen Arbeitsbereichen eingesetzt werden, die mit einem Dieselpartikelfilter (DPF) System ausgestattet sind, das eine dauerhafte Abscheiderate von mehr als 90% gewährleistet.
- Die Abgasemission der vom Arbeitgeber in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen eingesetzten Dieselmotoren ist entsprechend den Festlegungen der Anlage 3 zu überwachen.
TRGS 554 Anlage 3 – Wartungskonzept, Abgasmessung
- Der Motorzustand ist nach spätestens 1500 Betriebsstunden, mindestens jedoch jährlich, durch Messungen im unverdünnten Abgas des Dieselmotors in reproduzierbaren Betriebszuständen, z. B. oberer Leerlauf die Schwärzungszahl durch einen Sachkundigen zu ermitteln.
- Um eine Bewertung des ausgestoßenen Rußes durchführen zu können wurde eine sog. Schwärzungszahl eingeführt.
- Die Schwärzungszahl ist ein Maß für die Rußemission eines Dieselmotors, gemessen mit einem auf Filterbasis arbeitenden Messgerät. Der im Abgas enthaltene Ruß schwärzt das Filterpapier. Die Schwärzungszahl wird durch Messung der optischen Reflexion des geschwärzten Filters im Vergleich mit einem sauberen Filter bestimmt und als Schwärzungszahl ausgedrückt.
Als Nachweis der durchgeführten Schwärzungszahlmessung dient eine Prüfbescheinigung, die vom Sachkundigen ausgefüllt, unterschrieben und dem Anwender übergeben werden muss.
Warum ist es wichtig die Rußpartikel zu bestimmen?
Ruß tritt bei Verbrennungsvorgängen als unerwünschtes Produkt auf und enthält ölige Produkte aus unvollständiger Verbrennung. Ruß besteht vor allem aus kleinen Partikeln, die aufgrund ihrer Größe bis in die Lunge eines Menschen vordringen können. In medizinischen Studien hat sich Ruß als krebsgefährdend erwiesen.
ZUSAMMENFASSUNG - Abgasmessung an Flurförderzeugen mit Dieselmotor:
- Jährliche bzw. spätestens nach 1500 Betriebsstunden durchzuführende Abgasmessung gemäß des Wartungskonzeptes.
- Die Abgasmessung kann erst nach einer Motorwartung durchgeführt werden
- Erstellung Prüfnachweis